Klasse A


 

Das darfst du mit dem A-Führerschein fahren: Krafträder mit einem Hubraum von über 50 ccm und einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h. Zudem darfst du damit dreirädrige Kraftfahrzeuge (also z.B. Trikes) mit einer Leistung von über 15 kW fahren.

Mindestalter 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,

Mindestalter 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Mindestalter 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz
der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.

Nach 2 jährigem Besitz der Klasse A2 nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Schließt ein: Klasse A2,A1,AM


Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Nach 2 jährigem Besitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung erforderlich.

Alter: 18 Jahre

Schließt ein: Klasse A1,AM


Klasse A1


Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und
einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen
das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren
oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr
als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Alter: 16 Jahre

Schließt ein: Klasse AM



aufstieg ( a1 auf a2, a2 auf a )



Klasse B196 (125 ccm mit Auto)


Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B.

Unterlagen/ Dokumente: Personalausweis und biometrisches Passbild.

Prüfungen: Für die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 muss keine Prüfung abgelegt werden, sondern du musst lediglich an einer Fahrerschulung teilnehmen.

Das darfst du mit der Schlüsselzahl B 196 fahren: Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.

Besonderheiten: Für die Erteilung der Schlüsselzahl sind Theorie- und Übungsstunden Pflicht. Diese werden jedoch nicht angerechnet, wenn du später einen A-Führerschein machen willst.

Weitere Besonderheiten: Die Berechtigung gilt nur im deutschen Inland!



Klasse AM


                         Umfasst zweirädrige und dreirädrige 

                            Kleinkrafträder sowie vierrädrige                                       

                            Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Trikes),

bbh max.45km/h

Hubraum max.50 ccm
bzw. 4 kw Leistung

                                        Früher Klasse M und Klasse S.

Alter:15/16 Jahre