[Der Inhalt der Seite wurde frei interpretiert erstellt von M. Meinert, Quellenverweise: Keine] 

 

Übersicht:

 

 

Woher bekomme ich jederzeit aktuellste Informationen?

… z.B. ob der Unterricht heute stattfindet, ob das Büro besetzt ist oder Urlaub hat, ob es Einschränkungen z.B. wegen Corona wieder oder weiterhin gibt, ob ein Fahrlehrer ausfällt etc…!?

Dazu schaue ich auf die STARTSEITE DIESER INTERNETPRÄSENZ oben auf das Feld „AD HOC INFORMATIONEN“  Das stellt das schnellste Sprachrohr der Fahrschule dar, dafür eingerichtet.

Weitere Varianten:    instagram – suedstadtfahrschule abonnieren

  facebook – Südstadtfahrschule „Gefällt mir“

 

Anmeldung gewünscht?

Bitte, sehr gern. Aber die folgenden WICHTIGEN PUNKTE sind zu beachten:

Was bekomme ich angeboten?

Die Fahrschule bietet zur Zeit folgende Klassen an:

AM – A1 – A2 – A – B196 – B/BF17 (Handschaltung) – B96 – BE – L – (Mofa nur wenn selbst gestellt!)

Geplant ist -wenn die Nachfrage steigen sollte- auch PKW- Automatikausbildung, „B78“ bzw. „B197“.

 

Wir in unserer Fahrschule bieten noch keine Simulatorstunden an.

Zur Durchführung von ASF (Aufbauseminare für Fahranfänger) sowie Punkteabbau - FES sind wir NICHT berechtigt und des weiteren bilden wir die Klassen C1/E , C/E , T , D1/E , D/E nicht aus.

 

Wie bezahle ich von Anfang bis Ende?

PRIVATPERSON / SELBSTZAHLER:

 

Ich zahle mit Karte (im Weiteren: EC/Kredit grundsätzlich erst ab 16 Jahren!) oder Bar, sowohl im Auto als auch im Büro oder bei der DEKRA vor Ort an den/die Begleiter*in zum Theorieprüftermin.  

Bei Anmeldung bezahle ich den Grundbetrag [plus eventuell gekauftes Lehrmaterial, Buch/App] direkt im Büro mit. Im Grundbetrag ist der Theorieunterricht mit enthalten, also damit abgegolten.

Jegliche Fahrstunden (Übung / Sonderfahrt) begleiche ich unmittelbar nach erbrachter Leistung direkt im Auto oder Büro oder auf dem Übungsplatz - Bar oder mit EC/Kreditkarte.

Theorieprüfung oder Praktische Prüfung bezahle ich jeweils Bar oder mit EC/Kreditkarte VOR der entsprechenden Prüfung.

 

Ich (oder jemand Anderes) kann mir auch ein Guthaben anlegen (Vorauszahlung) oder einen Gutschein erwerben (für mich oder Andere) den ich oder er/sie Bar oder per EC/Kreditkarte im Büro einzahlt oder auf das FS- Konto (siehe Impressum) überweist (WICHTIG DABEI der Verwendungszweck: VORNAME NAME des/der Fahrschülers*in VORAUSZAHLUNG bzw. GUTSCHEIN-NR) Dieses Guthaben „fahre ich dann ab“ oder verbrauche es je nach dem was ansteht. Mein Fahrlehrer hält mich über den Saldo auf dem Laufenden. Sollte nach Beendigung noch Guthaben sein wird es umgehend rückerstattet.

 

Ich möchte als Privatperson aber auf Rechnung fahren und z.B. eine Monatsendabrechnung. --- NEIN da keine Bonitätsprüfung (z.B. SCHUFA Abfrage) vorgenommen werden darf, verständlich oder?

 

Mir fehlt das Geld bzw. ein Teil davon um hintereinander ausgebildet zu werden, bekomme ich das trotzdem hin?

 Ich gehe am besten auf die Seite WWW.FINANZFAIR.DE, einer Gesellschaft aus Erfurt die sich direkt auf die Finanzierung von Führerscheinen spezialisiert hat UND MIT UNS ZUSAMMEN ARBEITET. Dann arbeite ich selbstständig die dortigen Punkte ab und wenn ich den Antrag genehmigt bekomme lasse ich das Geld AM BESTEN AUF DAS  FAHRSCHULKONTO (siehe Impressum) ÜBERWEISEN damit ich sicher bin das es auch Zweckgebunden für mein Ziel „Fahrerlaubnis“ verwendet wird! Die Fahrschule verdient NICHTS an der Vermittlung der Finanzierung!

Oder ich gehe z.B. zu meiner Hausbank und nehme dort einen Kredit / Dispo auf.

Wieviel Geld ich in etwa benötige und also beantragen sollte kann ich anhand eines Musterpreisbeispiel auf dieser Homepage unter meiner gewünschten  Fahrerlaubnisklasse sehen. Damit lässt es sich abschätzen bzw. kann ich das mit dem Inhaber oder im Büro besprechen.

  FIRMEN / BEHÖRDEN / ÄMTER  ALS  AUFTRAGGEBER:

Ich wurde von einer Firma oder der Arbeitsagentur oder einem Bildungsträger geschickt. Dann stellt die Fahrschule für mich die Rechnung (z.B. monatlich oder am Ende der Ausbildung) an den Auftraggeber bzw. reicht den Bildungsgutschein nach erbrachter Leistung selber ein. Die Umsatzsteuer wird selbstverständlich in der Rechnung mit ausgewiesen.

 Limit erreicht? Wenn bei Bildungsgutscheinen das Limit vor Ende der Ausbildung erreicht ist muss ich als Fahrschüler*in mich darum kümmern wie es finanziell weitergeht um die Ausbildung nach Klärung fortzusetzen.

 

Die Kosten für Passbild, Sehtest, Erste Hilfe Kurs und Anmeldung bei der Behörde sind NICHT Sache der Fahrschule und zwischen mir und meinem Auftraggeber abzuklären!

 

Muss ich Prüfgebühren DIREKT selbst an die DEKRA zahlen?

NEIN. Die Gebühr dafür wird von der Fahrschule kassiert bzw. mit in Rechnung gestellt. Es handelt sich dabei um eine sogenannte „Rechnungsfahrschule“. Die kassierte Gebühr wird 1:1 an die DEKRA durchgereicht. Die Fahrschule behält sich vom Gesamtbetrag das Ihr zustehende Vorstellentgelt ein.

 

Ab wann darf ich mich vertraglich Anmelden, mein Alter betreffend?>

 Um mich für den Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse in der Fahrschule anmelden zu können muss ich mindestens 6 Monate vor Erreichen des dafür notwendigen Mindestalters sein.

BEISPIELE:

 Klasse AM – Mindestalter 15 Jahre.

Ab „14,5“ Jahren kann ich mich anmelden, also ab einem halben Jahr vor dem 15. Geburtstag.

 Klasse B – Mindestalter 18 Jahre.

Ab „17,5“ Jahren kann ich mich anmelden, also ab einem halben Jahr vor dem 18. Geburtstag.

 

Ich kann ab dem Anmeldezeitpunkt an der Ausbildung in Theorie und Praxis teilnehmen. Sinnvoll laut maßgebender FahrSchAusbO ist die „Verzahnung“ dieser beiden Ausbildungsgebiete – heißt das ich neben der theoretischen Ausbildung auch schon praktisch fahren sollte - wenn es sich terminlich einrichten lässt.

Gut, ich bin alt genug bzw. bereit mich vertraglich Anzumelden!

Die Anmeldung erfolgt in unserem Büro zu den beschriebenen Öffnungszeiten oder auch außerhalb davon nach terminlicher Absprache bei Zeitproblemen. Eine direkte Onlineanmeldung bieten wir nicht an da es in einem Gespräch meist gilt noch Informationen und Unterlagen bzw. Lehrmaterial mitzugeben und Fragen zu klären bzw. Abläufe zu erläutern.

Bei der Anmeldung ist der Grundbetrag (je nach Klasse oder Kombination) sowie eventuell erworbenes Lehrmaterial sofort zu bezahlen, per EC/Kreditkarte oder in Bar.

 

Als Minderjährige*r U18 komme ich am Besten in Begleitung eines oder beider Erziehungsberechtigten. (Nicht Bedingung, Vertrag muss dann nachgereicht werden)

Minderjährige U18 müssen bei Vertragsabschluss BEIDE Erziehungsberechtigten zustimmen lassen, natürlich nur wenn Zwei berechtigt sind. Wenn „nur“ ein*e Erziehungsberechtigte*r von Zwei bei der Anmeldung erscheint (ausreichend) unterschreibt er/sie verbindlich dafür mit das der/die Andere einverstanden ist, unabhängig wie die familiären Familienverhältnisse sind, z.B. geschieden oder getrennt lebend. Damit wird die Fahrschule abgesichert.

 Also vorher Einverständnisse bitte klären, oder er/sie unterschreibt den Vertrag besser nicht.

Mein Deutsch in Wort und Schrift ist mangelhaft, z.B. weil ich Neubürger bin und  somit Zweifel bestehen ob das Ausbildungsziel so erreichbar ist.

Ich bringe vor oder zur Anmeldung ein Zertifikat über einen erfolgreich besuchten „Deutschkurs B2“ oder höher bei. Ansonsten kann mir meine Anmeldung verwehrt werden da die Sprache der Ausbildung und praktischen Prüfung Deutsch ist.

 

Sogenannte „Umschreiber“ begeben sich nach erfolgter Anmeldung mit Ihren entsprechenden Dokumenten (nächster Absatz) nach NIESKY zur Fahrerlaubnisbehörde.

 Ein Vertrag kommt durch freiwilligen Antrag und freiwillige Annahme zustande, nicht anders.

 

Muss ich außerhalb der Fahrschule noch etwas für den Führerschein tun?

 JA !!! Der Erwerb des Führerscheins basiert auf insgesamt 4 bis 5 notwendigen Tätigkeiten: Die Anmeldung mit Vertragsabschluss in der Fahrschule ist nur ein Teil davon! 

Außer der FAHRSCHULANMELDUNG ist es nötig ein biometrisches PASSBILD fertigen zu lassen sowie einen einfachen SEHTEST (Optiker) zu absolvieren. Des weiteren muss ich an einem 9-stündigen „ERSTE HILFE KURS“ teilnehmen (nicht wenn ich nachweislich schon Einen besucht hatte). Die Betonung liegt auf 9-Stündigem – ein Tag zu 9 Std. á 45min bei einem anerkanntem Träger wie z.B. DRK oder ASB oder MALTESER …

Mit all diesen aufgeführten Dingen und dem Ausbildungsvertrag sowie der bei Anmeldung ausgehändigten „BRAUNEN TASCHE“ (behördlicher Antrag auf Fahrerlaubnis) gehe ich dann auf die für mich zuständige Fahrerlaubnisbehörde in Görlitz, Zittau oder Niesky um den Prüfauftrag zu stellen (nicht nötig bei B196 oder B96) - Zeiten der Behörde und Infos dazu siehe selbst im WWW.

Bei BF17 bzw. BE mit 17 bitte an die AUSGEFÜLLTEN UNTERLAGEN BEGLEITPERSONEN denken!

 

DER BEHÖRDLICH ERTEILTE PRÜFAUFTRAG GILT 1 JAHR ! Das heißt das ich ab Erteilung der behördlichen Prüfnummer an die DEKRA innerhalb eines Jahres meine Theorieprüfung absolvieren sollte. Sollte ich merken das ich das eine Jahr überschreite kann ich Ihn verlängern lassen oder bei Verfall neu stellen – nur bei der Fahrerlaubnisbehörde!

 

Ich absolviere jetzt (bald) den Theorieunterricht…

 Woher weiß ich wann welche Lektion dran ist?

Ich kann mir hier auf der Internetseite den „THEORIEPLAN“ anschauen bzw. in PDF Form herunterladen und Speichern oder Ausdrucken, z.B. um besuchte Lektionen abzuhaken.

Wie erfahre ich ob der Unterricht stattfindet wie im Plan ausgeschrieben oder ausfällt, z.B. wg. Coronaauflagen oder Krankheit? Auf der Startseite der SUEDSTADTFAHRSCHULE.DE ist oben ein Feld „ad hoc Informationen“.

Dort schaue ich am besten einmal drauf jedes mal bevor ich den Weg antrete.

 

Wie lange geht eine Unterrichtslektion?

Eine Unterrichtslektion, egal ob Grund- oder Zusatzstoff geht jeweils 90 Min. und wird in Form von Präsenzunterricht in der Fahrschule abgehalten.

Es können auch 2 Lektionen hintereinander durchgeführt werden.

 

Wie lange gilt mein Theorieunterricht?

Der besuchte Unterrichtsstoff verfällt 2 Jahre nach dem Besuch der letzten Lektion im Normalfall. Das heißt der komplette Theoriestoff müsste dann neu besucht werden.

 

Ich bin bereit für die Theorieprüfung (TP)!

 ZUERST das GENERELL WICHTIGSTE INSGESAMT für JEDE Prüfung:

!!! ERST die THEORIEPRÜFUNG machen und BESTEHEN und DANN die PRAKTISCHE PRÜFUNG !!!

Anders ist es nicht möglich weil so vorgeschrieben.

Ich kümmere mich zeitnah nachdem ich meine Unterrichte fertig besucht habe SELBSSTÄNDIG darum die TP zu absolvieren damit die ansonsten später fehlende Bestandene TP nicht meiner praktischen Prüfung zum Verhängnis wird!

 

Einen Theorieprüftermin kann ich im Büro…

 

 direkt beauftragen oder telefonisch oder per eMail.

Aber halt!

 1.) War ich überhaupt schon bei der Fahrerlaubnisbehörde den Prüfauftrag stellen? Das ist die eine der zwei Bedingungen dafür. Die Behörde vergibt danach (wenn nichts gegen mich vorliegt, wie z.B. schon beim schwarz fahren erwischt) eine Prüfnummer an die DEKRA und diese teilt die Nummer der Fahrschule mit als Nachweis das es mit Prüfung losgehen kann und alles seine Ordnung hat. Daraufhin kann ich einen Termin zur TP vereinbaren.

Zur Theorieprüfung ist der AUSWEIS, Bargeld oder EC/Kreditkarte mitzubringen und wenn schon vorhanden der Führerschein! Ich zahle unmittelbar vorher die Vorstell- und DEKRA- Gebühr.

2.) Erst wenn ich ALLE meine vorgeschriebenen Unterrichte besucht habe kann ich zur TP! Dazu zählen außer den Grundlektionen auch die Zusatzstoffe Am besten schreibe ich mir das in einem Heftchen mit. Ich kann aber auch in der von der Fahrschule vertriebenen Lern-App schauen was ich besucht habe. Welchen Unterricht ich brauche sehe ich bei der Aufführung der Fahrerlaubnisklassen.

 

Wie läuft die Theorieprüfung (TP) ab?

 Theorieprüftag ist in GÖRLITZ immer DONNERSTAGS NACHMITTAG a.d. HILGERSTRASSE bei der „DEKRA“ und wird von einem SÜDSTADT- Fahrlehrer oder Angestelltem begleitet.

Treff mit dem Begleiter ist ca. 15min vor dem mir benannten Prüftermin.

Ich habe meinen AUSWEIS mit dabei (und meinen Führerschein wenn schon im Vorbesitz).

Kassiert wird vor Ort (EC/Kreditkarten oder Barzahlung, außer Rechnungsfahrschüler bzw. FS mit Guthaben).

Nach der Prüfung ist das Prüfprotokoll dem/der Begleiter*in auszuhändigen, nicht mitnehmen!

 

Ich kann Donnerstag keine TP besuchen da ich z.B. nie unter der Woche da bin.

 

 Wenn ich es nicht hinbekomme aus beruflichen oder schulischen Gründen an einem Donnerstag die TP in Görlitz zu besuchen besteht die Möglichkeit auch jeden ersten Samstag im Monat mich Vormittags bei der „DEKRA“- Niederlassung in Bautzen prüfen zu lassen – nach Voranmeldung durch die Fahrschule aber ohne deren Begleitung. Das Protokoll gebe ich dann später in der Fahrschule ab.

 Generell kann ich mich auch an jedem anderen Ort in Deutschland wo Fahrerlaubnis- Theorieprüfungen angeboten werden prüfen lassen.

 

Ich habe die TP BESTANDEN bzw. ich bin DURCHGEFALLEN! Wie weiter?

 Wenn ich BESTANDEN dann habe ich INNERHALB EINES JAHRES Zeit meine Ausbildung nun auch durch eine praktische bestandene Prüfung zu Beenden. Ein Jahr nach dem Tag an dem ich BESTANDEN habe verfällt ansonsten das Ergebnis und ich müsste die Theorieprüfung wiederholen.

 

Wenn ich NICHT BESTANDEN habe wende ich mich an die Fahrschule wegen einem neuen Termin für eine neue Theorieprüfung. Ich muss bis zur nächsten TP 14 Tage aussetzen.

Mich erwarten dann wieder dieselben Kosten (Vorstellentgelt +  DEKRA Gebühr). Ich sollte wohl dringend noch etwas Lernen!

 

Ich fühle mich reif für die Praxisprüfung (PP)!

 Das ist schön, aber Halt:

Habe ich schon meine TP erfolgreich mit Bestanden absolviert oder mich noch nicht darum bemüht? Wenn Antwort Nein dann wird es Zeit!

Wenn JA:  

Habe ich meine praktische Ausbildung schon komplett mit allen Inhalten, wie z.B. Sonderfahrten, Unterweisungen, Grundfahraufgaben absolviert? Wenn nicht bin ich noch nicht soweit

Wenn JA:

Der Fahrlehrer legt mit mir gemeinsam fest ob ich „prüfreif“ bin. Nur er kann mich dafür anmelden, ich selber nicht! Den Termin gleicht er dann mit mir ab.

 Ich bezahle die PP beim letzten Fahrtermin vor der PP im Voraus mit da meine Abrechnung fertig gemacht werden muss.

Ich zahle an den Fahrlehrer die Vorstell- und DEKRA- Gebühren komplett.

 

Ich kann endlich die PP absolvieren!

 Die PP habe ich bereits nach der letzten praktischen Fahrstunde komplett im Voraus bezahlt.   

 PKW & Anhänger: Am Tag der Prüfung treffe ich mich ca. 20min vor PP-Termin (oder wie vereinbart) mit meinem Fahrlehrer am vereinbarten Ort (Fahrschule oder anderswo)

 Zweirad: Ich treffe mich am PP-Tag IN DER FAHRSCHULE mit meinem Fahrlehrer ca. 30min vor PP- Termin!

 

Ich bringe zur PP unbedingt meinen AUSWEIS, wenn benötigt MEINE SEHHILFE und wenn vorhanden MEINEN FÜHRERSCHEIN mit!  

Bei Zweirad trete ich NUR IN KOMPLETTER SCHUTZKLEIDUNG an, mit PROTEKTOREN!

 

Ich habe die PP BESTANDEN bzw. ich bin DURCHGEFALLEN. Wie weiter?

 Wenn ich BESTANDEN dann habe dann kann ich ab sofort fahren WENN ich eine vorübergehende Fahrberechtigung bzw. meine BF17 Berechtigung (mit   Begleiter/n) bekomme.

 Wenn ich das Alter noch nicht habe oder etwas anderes behördlich vereinbart wurde (z.B. wegen Erwerb einer weiteren Klasse) bekomme ich ein Prüfprotokoll   das NICHT zum sofortigen Fahren berechtigt!

 

 Wenn ich NICHT BESTANDEN habe bespreche ich weiteres mit meinem Fahrlehrer wegen einem neuen Termin für eine neue PP. Ich muss bis zur   nächsten PP 14 Tage aussetzen.

 Mich erwarten dann wieder dieselben Kosten (Vorstellentgelt +  DEKRA Gebühr). Ich sollte wohl noch etwas Fahren bzw. praktisch Üben!