Das darfst du mit dem A-Führerschein fahren: Krafträder mit einem Hubraum von über 50 ccm und einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h. Zudem darfst du damit dreirädrige Kraftfahrzeuge (also z.B. Trikes) mit einer Leistung von über 15 kW fahren.
Mindestalter 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,
Mindestalter 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz
der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.
Nach 2 jährigem Besitz der Klasse A2 nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Schließt ein: Klasse A2,A1,AM
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Nach 2 jährigem Besitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung erforderlich.
Alter: 18 Jahre
Schließt ein: Klasse A1,AM
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm
und
einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen
das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht
übersteigt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr
als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren
oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr
als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Alter: 16 Jahre
Schließt ein: Klasse AM
Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B.
Unterlagen/ Dokumente: Personalausweis und biometrisches Passbild.
Prüfungen: Für die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 muss keine Prüfung abgelegt werden, sondern du musst lediglich an einer Fahrerschulung teilnehmen.
Das darfst du mit der Schlüsselzahl B 196 fahren: Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Besonderheiten: Für die Erteilung der Schlüsselzahl sind Theorie- und Übungsstunden Pflicht. Diese werden jedoch nicht angerechnet, wenn du später einen A-Führerschein machen willst.
Weitere Besonderheiten: Die Berechtigung gilt nur im deutschen Inland!
Umfasst zweirädrige und dreirädrige
Kleinkrafträder sowie vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Trikes),
bbh max.45km/h
Hubraum max.50 ccm
bzw. 4 kw Leistung
Früher Klasse M und Klasse S.
Alter:15/16 Jahre